Vergessenes rendite-plus: ehemalige beamte könnten jetzt profitieren

Viele Steuerzahler übersehen bei der Einkommensteuererklärung jährlich attraktive Vorteile. Ein besonders günstiges Angebot betrifft ältere Arbeitnehmer mit einem Betriebsrentenversicherungsvertrag. Eine Klärung des Bundesfinanzhofs öffnet nun eine Tür zu erheblichen Steuervorteilen – allerdings unter strengen Bedingungen.

Betriebsrenten: diese regelung könnte ihnen bares geld sparen

Die Möglichkeit, einen Teil der Betriebsrente in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen, ist nicht allgemein bekannt. Sie gilt für Personen, die vor dem 20. Januar 2006 einer betrieblichen Altersvorsorge angeschlossen waren und deren Arbeitgeber die Beiträge getragen hat. Wer nun in den Ruhestand geht, kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 75 Prozent der erhaltenen Betriebsrente steuerlich reduzieren. Entscheidend ist, dass die Beiträge tatsächlich vom Arbeitgeber bezahlt wurden und nicht vom Arbeitnehmer abgezogen wurden.

Diese Regelung ist keine automatische Sache. Hat der Arbeitnehmer die Beiträge selbst getragen, greift lediglich eine Reduktion von 40 Prozent. Und: Die Auszahlung muss entweder im Jahr der Pensionierung oder innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen, andernfalls verfällt der Vorteil. Wichtig ist zudem, dass alle Unterlagen, die die Dauer der Versicherung belegen, aufbewahrt werden.

Die Änderung des Steuerrechts im Jahr 2007 hat dazu geführt, dass für neue Verträge diese Reduktion nicht mehr gilt. Für viele Rentner bedeutet das: Die Betriebsrente wird komplett versteuert, ohne Möglichkeit einer Abschöpfung. Die Klärung durch den Bundesfinanzhof bietet nun eine Chance, diese Lücke zu schließen – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Es lohnt sich, die eigene Steuererklärung noch einmal sorgfältig zu prüfen.