Supreme court clarifies doctrine on part-time workers with concentrated working hours
Das Oberste Gericht hat eine klare Rechtsprechung über Teilzeitarbeiter mit konzentrierter Arbeitszeit festgelegt.
Sicherheit für unternehmen und verwaltung
Die Entscheidung bringt für Unternehmen und die Verwaltung eine erhöhte Rechtssicherheit, da sie eine eindeutige Linie zogen bei einem Konflikt, der in den unteren Gerichten oft unterschiedlich beurteilt wurde.
Die Richter stellten klar, dass Arbeitnehmer mit einem unbeschränkten Teilzeitvertrag und einer konzentrierten Arbeitszeit, die während bestimmter Monate eines Jahres arbeiten und dann inaktiv sind, während der Zeit des Arbeitslosengeldesanspruchs nicht berechtigt sind.

Kein anspruch auf arbeitslosengeld
Das Gericht begründet dies damit, dass während der inaktiven Zeit keine 'Arbeitslosigkeit' im juristischen Sinne vorliegt, da der Vertrag weiterhin gültig bleibt und nicht aufgehoben oder reduziert wurde. Es gibt also keine 'Verlust der Arbeitsstelle', die den Anspruch auf Arbeitslosengeld auslösen würde.
Die Richter verweisen darauf, dass für den Anspruch auf Arbeitslosengeld eine 'Wegfall der Arbeitsstelle', eine 'Aufhebung' oder 'Reduktion' der Arbeitszeit erforderlich ist. Da bei diesen Verträgen die Arbeitszeit lediglich in bestimmten Monaten konzentriert ist, liegt keine derartige 'Arbeitslosigkeit' vor.
Die Entscheidung hat auch Auswirkungen auf die Praxis, da die Sozialbehörden in Zukunft bei der Ermittlung des Arbeitslosengeldanspruchs dieser Rechtsprechung folgen müssen.
