Spanne: ihre steuererklärung 2026 – wichtige änderungen und neuerungen
Steuererklärung 2026: was sich für sie ändert
Die Vorbereitungen für die Steuererklärung 2026 laufen bereits auf Hochtouren. Ab kommenden Wochen beginnt die Kampagne für die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025. Es gibt einige wichtige Änderungen in Bezug auf Fristen, Abzüge und Freibeträge, die Steuerpflichtige kennen sollten. Die Steuerbehörde (AEAT) hat einige Neuerungen eingeführt, die insbesondere für vulnerable Gruppen eine Erleichterung bedeuten könnten. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Aspekte der Steuererklärung 2026.

Wichtige termine für die steuererklärung 2026
Die Steuererklärung 2026 ist mit bestimmten Fristen verbunden, die Steuerzahler unbedingt beachten müssen. Die elektronische Einreichung über das Portal Renta WEB der Steuerbehörde startet am 8. April 2026. Die Frist für die Einreichung ist der 30. Juni über alle verfügbaren Kanäle – elektronisch, telefonisch oder persönlich. Der Telefon-Service „Le Llamamos“ steht ab dem 6. Mai bis zum 30. Juni zur Verfügung, wobei eine vorherige Terminvereinbarung zwischen dem 29. April und dem 29. Juni erforderlich ist. Für persönliche Beratung in den Steuerstellen ist der Zeitraum vom 1. Juni bis zum 30. Juni vorgesehen, ebenfalls mit vorheriger Terminvereinbarung ab dem 29. Mai.

Wer muss eine steuererklärung abgeben?
Ob eine Steuererklärung Pflicht ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer, deren Einkommen unter dem sö 16.576 Euro (14 Monatsgehälter des Mindestlohns) liegt, sind von der Abgabe befreit. Auch Personen, die im Jahr 2025 Arbeitslosengeld bezogen haben und ausschließlich über diese Einkünfte verfügen, müssen keine Steuererklärung abgeben, solange keine weiteren Einkünfte die Freibeträge überschreiten. Auch bei Nichterreichen des Grundfreibetrags, sei es mit einem oder zwei Einkünften, entfällt die Pflicht zur Abgabe.

Neuerungen bei abzügen und steuererleichterungen
Die Steuererklärung 2026 bringt einige interessante Neuerungen und Erweiterungen bei bestehenden Abzügen mit sich. So können Mieter, die Mietverträge vor dem 1. Januar 2015 abgeschlossen haben, weiterhin einen staatlichen Abzug von bis zu 904 Euro pro Jahr geltend machen, sofern ihre Steuerbemessungsgrundlage bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreitet. Dieser Abzug lässt sich mit autonomen Abzügen kombinieren. Auch Abzüge für Energieeffizienzmaßnahmen und den Kauf eines Elektrofahrzeugs im Jahr 2025 sind möglich. Besonders hervorzuheben ist die Steuerbefreiung für staatliche Hilfen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen wie der DANA oder Waldbränden.

Besondere regelungen für bestimmte einkommensgruppen
Personen, die den Minimallebensunterhalt (IMV) beziehen, sind auch im Jahr 2026 zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, auch wenn ihre Einkünfte nicht die üblichen Freibeträge übersteigen. Dies dient der Überprüfung, ob sie weiterhin die Voraussetzungen für die Leistung erfüllen. Diese Pflicht gilt auch für Familienangehörige, die im selben Haushalt leben. Bei Unklarheiten empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu konsultieren oder sich direkt an die Steuerbehörde zu wenden.
Steuerliche behandlung von kapitalerträgen
Für Einkünfte aus Kapitalerträgen gelten ebenfalls Änderungen. Einkünfte über 300.000 Euro pro Jahr werden mit einem Steuersatz von 30 % besteuert. Kapitalerträge und Dividenden, die bestimmte hohe Schwellenwerte überschreiten, unterliegen aktualisierten Steuersätzen. Auch Investitionen in spezifische Projekte wie Digitalisierung oder die Schaffung von Arbeitsplätzen in Familienunternehmen können steuerliche Vorteile bieten.
| Abzug/Freibetrag | Beschreibung |
|---|---|
| Mietabzug (vor 2015) | Bis zu 904 € pro Jahr für Mietverträge vor dem 1. Januar 2015 (abhängig von der Steuerbemessungsgrundlage). |
| Energieeffizienz | Abzug für Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs. |
| Elektrofahrzeug | Abzug für den Kauf eines Elektrofahrzeugs im Jahr 2025. |