Spanische renten: selbstständige kämpfen mit niedrigen ausgaben – was 2026 gilt
Die Rentenplanung für Selbstständige in Spanien bleibt ein heikles Thema. Viele sehen sich mit deutlich niedrigeren Ausgaben im Ruhestand konfrontiert als Angestellte. Die durchschnittliche Rente im Allgemeinen betrug im Januar nach einer Anpassung um 2,7 % lediglich 1.724,10 Euro. Im RETA-System lagen die durchschnittlichen Renten bei gerade einmal 1.054,40 Euro. Das neue System der tatsachen Einkommensbeiträge soll hier Abhilfe schaffen, doch die Frage bleibt: Wie viel können Selbstständige tatsächlich erwarten?
Mindestrente 2026: was selbstständige jetzt wissen müssen
Die Mindestrenten für 2026, angepasst an den Verbraucherpreisindex (VPI), gelten sowohl für Selbstständige als auch für Angestellte. Diese Beträge sollen einen finanziellen Sicherheitsgrundstein für Rentner bilden. Konkret bedeutet das: Für Alleinstehende liegt die Mindestrente bei 936,21 Euro monatlich, für Paare mit einem Partner ohne Einkommen bei 888,70 Euro und für Paare mit einem Partner mit Einkommen bei 1.256,60 Euro. Dies sind die Mindestleistungen der Sozialversicherung, die gezahlt werden, wenn die reguläre Berechnung unter diesen Betrag fällt. Das entspricht jährlich etwa 13.000 bis 17.500 Euro brutto, abhängig von der Familiensituation.
Ein Problem für viele Selbstständige: Lange Zeit haben viele ihre Beiträge auf der Minimalbasis geleistet. Das führt dazu, dass selbst eine lange Berufslaufbahn zu einer Rente nahe der gesetzlichen Mindestleistung führen kann. Seit 2023 können Selbstständige ihre Beitragshöhe nicht mehr frei wählen, sondern müssen eine Mindest- und Höchstbeitragsgrenze gemäß ihrem Nettoeinkommen einhalten. Das kann die zukünftige Rente deutlich verbessern, besonders für jene, die historisch unter ihren tatsächlichen Einkünften gezahlt haben.
Voraussetzungen für die mindestrente
Um Anspruch auf die Mindestrente zu haben, müssen Selbstständige bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehört eine Mindestversicherungsdauer von 15 Jahren, von denen mindestens zwei innerhalb der 15 Jahre vor dem Renteneintritt liegen müssen. Zudem muss das reguläre Renteneintrittsalter erreicht sein – 2026 liegt dieses bei 66 Jahren und 10 Monaten, es sei denn, es wurden mindestens 38 Jahre und 3 Monate Beiträge geleistet, dann ist eine Rente ab 65 möglich. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, aber eine reguläre Berechnung eine niedrigere Mindestleistung ergibt, erhält automatisch einen Zulagenbetrag, um die Mindestgrenze zu erreichen.
Wer nicht die erforderlichen 15 Jahre Beiträge geleistet hat, hat keine Anspruch auf die gesetzliche Mindestrente. Die Alternative ist dann die nicht-kontributive Altersrente, die 2026 rund 628 Euro monatlich in 14 Raten zahlt, sofern Einkommen und Wohnsitz in Spanien nachgewiesen werden.
Die Realität sieht so aus: Viele Selbstständige stehen vor der bitteren Erkenntnis, dass ihre Rentenplanung nicht so rosig ist, wie sie einst dachten. Die Anpassung des Beitragssystems kann zwar helfen, doch die Vergangenheit hat ihre Spuren hinterlassen. Wer zu lange auf minimale Beiträge gesetzt hat, muss nun möglicherweise mit weniger auskommen, als er sich erhofft hatte. Die Zeit drängt – eine frühzeitige Planung kann den Unterschied machen.
