Spanien ermöglicht frühere pension für menschen mit behinderung

Die spanische Regierung hat neue Regeln zur frühen Pensionierung für Menschen mit Behinderung eingeführt. Nach dem Realdecreto 402/2025 können bestimmte Arbeitnehmer 10 Jahre vor der regulären Rentenaltersgrenze in den Ruhestand gehen, ohne dass sie ihre Pension verlieren.

Pensionierung ab 61 jahren für bestimmte berufsgruppen

Pensionierung ab 61 jahren für bestimmte berufsgruppen

Die neue Regelung betrifft insbesondere Menschen mit einer erheblichen Behinderung, die bestimmte Krankheiten erkrankt sind. Hierzu zählen unter anderem Parkinson, Spina bifida, Huntington-Krankheit, meduläre Schädigung, multisystemische Atrophie, progressive supranukleäre Paralys, systemische Sklerose, cortikobasale Degeneration, stadium 5 terminale chronische Nierenerkrankung, distrophische Myotonie Typ 1 und Amiloidose durch Variante des Transtiretins.

Wer eine solche Erkrankung hat und mindestens 15 Jahre lang gearbeitet hat, kann seine Pension 10 Jahre früher in Anspruch nehmen. Dazu muss die Behinderung aber mindestens 45 Prozent betragen und die Krankheit muss im amtlichen Krankheitsverzeichnis der spanischen Sozialversicherung aufgeführt sein.

Die Regierung plant zudem, den Zugang zu solchen frühzeitigen Pensionierungen für weitere Berufsgruppen zu erweitern. Hierzu zählen unter anderem Transportfahrer, Sanitäter, Bauarbeiter, Industriearbeiter, Eisenbahner und Rettungskräfte. Allerdings müssen die Ergebnisse von technischen Studien bestätigen, dass diese Berufe besonders anstrengend oder gefährlich sind.