Jubilación en españa: la edad de retiro sube a 67 años para la mayoría
Bereits 2027 müssen spanische Arbeitnehmer, die ihre Vollrente erhalten wollen, 37 Jahre Berufspension nachweisen. Damit steigt die reguläre Rentenaltersgrenze in Spanien auf 67 Jahre. Diese Regelung folgt aus der Rentenreform von 2011. Bis 2013 war die Rentenaltersgrenze in Spanien auf 65 Jahre festgelegt. Der Druck auf das öffentliche Rentensystem, bedingt durch den Anstieg der Lebenserwartung und der Auszahlung von Babyboomer-Renten, führte jedoch zu einer Doppelstruktur in der Rentenaltersgrenze. Durch diese Änderung gibt es in Spanien einen Übergangszeitraum, der 2027 enden wird. Dieser Modell ermöglicht die Koexistenz von zwei Rentenaltersgrenzen: eine, die progressive erhöht wird, bis auf 67 Jahre, und eine, die bei langjähriger Berufstätigkeit bei 65 Jahren verweist.

Jubilationsbedingungen und -alter ab 2027
Ab 2027 gelten folgende Bedingungen für die Erhöhung der Rentenaltersgrenze:
- Vollrente: 37 Jahre Berufspension
- Teilverrentung: 33 Jahre Berufspension, 24 Monate vorhergehender Dienstverhältnisses, wenn die Rente vor 65 Jahren beantragt wird
